Old- und Youngtimer

 

Die Begriffe "Oldtimer" bzw. "Youngtimer" werden für ältere Fahrzeuge häufig genutzt. Eine historisch oder rechtlich eindeutig definierte Abgrenzung zwischen beiden Begriffen gibt es allerdings nicht. Nach deutschem Recht können alle Kraftfahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahre gebaut oder erstzugelassen sind, sich in gutem und weitgehend originalem Zustand befinden und nicht gewerblich genutzt werden, "Oldtimer" sein.

Solche Kraftfahrzeuge sollen vorrangig "der Pflege und dem Erhalt kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen. Ein regulärer Betrieb eines solchen "Oldtimers" im Alltag ist mit einer H-Zulassung grundsätzlich möglich. Für solche als "Oldtimer" (H-Zulassung) anerkannte PKW wird unabhängig von Antriebsart, Schadstoffklasse oder Hubraum eine einheitliche Kraftfahrzeugsteuer von € 191,-- jährlich erhoben. Zudem sind sie von Fahrverboten in Umweltzonen bundesweit ausgenommen.

In Liebhaberkreisen werden ältere Fahrzeuge manchmal etwas differenzierter gesehen. Als "Oldtimer" werden häufig Fahrzeuge bezeichnet, die vor 1945 erstmals zugelassen wurden oder vor diesem Zeitpunkt gebaut wurden. Die Unterscheidung nach "Oldtimer" und "Youngtimer" wird meist damit begründet, daß sich Fahrzeuge mit Baudatum vor 1945 technisch oft wesentlich von neueren Fahrzeug-Generationen unterscheiden.

Damit ein Fahrzeug - rechtlich - "der Pflege und dem Erhalt kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient, fordert der Gesetzgeber - derzeit - daß sich das Fahrzeug in einem "guten" Zustand befindet und weitgehend original ist, wobei allerdings zeitgenössische Abweichungen von der Originalität toleriert werden können.

Die Feststellung, daß ein Kraftfahrzeug dieser rechtlichen Vorgabe entspricht, muß bei einer der Sachverständigen-Organisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ...) durch eine Begutachtung nach §23 StVZO nachgewiesen werden. Die Prüforganisationen haben einen internen Rahmen dafür festgelegt, wie die gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Wiederum hat nun der jeweilige Prüfer (deswegen ist er sachverständig) einen Ermessensspielraum, ob das individuell zu prüfende Kraftfahrzeug in diesem Zustand eine positive Begutachtung rechtfertigt.

Die Kriterien für eine erfolgreiche Abnahme nach §23 StVZO sind einem gewissen Wandel unterworfen, wobei eine Tendenz zur Verschärfung der Anforderungen an die Originalität und den Zustand des Fahrzeugs offensichtlich ist.

Ein Bestandsschutz für eine einmal vorgenommene positive Begutachtung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Tatsächlich ist bei jeder künftig erforderlichen Hauptuntersuchung eines auf H-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugs grundsätzlich auch die Einhaltung der Kriterien für eine positive Begutachtung mitzuprüfen. Stellt der Prüfer aus seiner Sicht nicht tolerierbare Abweichungen von der Originalität oder nicht mehr den geforderten "guten" Zustand des Fahrzeugs fest, kann er dies als "schweren Mangel" im Prüfbericht festhalten. Würde die Hauptuntersuchung ansonsten bestanden, müßte der Halter des Fahrzeugs entweder das Fahrzeug auf eine reguläre Zulassung - mit allen damit verbundenen Einschränkungen und Kosten - ummelden oder aber das Fahrzeug entsprechend den Originalitäts- bzw. Zustandsanforderungen wiederherstellen.

In der Praxis ist es derzeit wohl eher die Ausnahme, daß ein Prüfer Umbauten beanstandet, die zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen der Begutachtung nach §23 StVZO toleriert bzw. abgenommen worden sind. Nachträgliche Sonderabnahmen werden aber zunehmend kritisch betrachtet.

Kaufinteressenten für einen Young- bzw. Oldtimer sollten stets kritisch prüfen, ob nach positiver Begutachtung weitere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die einer Anerkennung des Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut im Weg stehen könnten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer des Fahrzeugs ist. Nicht vorhandene Fahrzeugpapiere und Schlüssel ("Scheunenfunde") oder Verkäufer, die nicht als Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, sollten stets wachsam machen. Dies gilt unabhängig vom Zustand und Wert des Fahrzeugs. Undurchsichtige bzw. nicht mehr nachvollziehbare Eigentumsverhältnisse stellen immer einen absoluten Ausschlußgrund für einen Fahrzeugkauf dar!

Zustandsnoten

Für Old- und Youngtimer haben sich in Verkaufsanzeigen und Beschreibungen Zustandsnoten etabliert, um eine Einschätzung der Fahrzeugsubstanz und damit die Einschätzung des Marktwertes eines Fahrzeugs zu erleichtern.

Die Angabe einer Zustandsnote in einer Verkaufsanzeige und erst recht in einem Kaufvertrag hat übrigens den Status einer zugesicherten Eigenschaft.

Entspricht die angegebene Zustandsnote nicht dem tatsächlichen Zustand, macht sich der Verkäufer u.U. wegen arglistiger Täuschung schadenersatzpflichtig.

Die Problematik der Zustandsnoten ist allerdings, daß ein Fahrzeug selten in allen Teilen dieselbe Zustandsnote verdient.

Daher hat es sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen, die hauptsächlichen Baugruppen des Fahrzeugs separat zu bewerten. Teilweise wird mit Zwischennoten gearbeitet, um den Zustand des Wagens besser zu beschreiben.

Note 1:

"Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse.
Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten!"

 

Kommentar:

Eine Restauration, die im Ergebnis die Zustandsnote 1 verdient, lohnt sich - wirtschaftlich gesehen - im Grunde nur für sehr wenige, hochpreisige Klassiker, da die Restaurationskosten den Marktwert der meisten Fahrzeuge deutlich übersteigen.

Während eine makellose Lackierung, eine perfekte Innenausstattung und das Fehlen von Anrostungen der Karosserie noch durch Augenschein festgestellt werden kann, wird dies bei den technischen Komponenten wie Motor, Antrieb und Gemischaufbereitung schon wesentlich schwieriger.

Eine Zustandsnote 1 verdient ein Motor nur dann, wenn eine umfassende Überholung des Motors mit entsprechender Dokumentation vor wenigen Tausend Kilometern Fahrleistung fachmännisch vorgenommen wurde und wirklich alle Verschleißteile ersetzt oder auf anderem Weg in die Werkstoleranzen gebracht wurden.

Dies gilt selbstverständlich für alle wesentlichen Baugruppen des Fahrzeugs.

Bei elektrischen bzw. elektronischen Komponenten wird die Zusicherung einer Zustandsnote 1 noch wesentlich schwieriger. Bei diesen Bauteilen ist der Verschleißgrad (Nutzungsdauer) kaum abschätzbar. Elektronische Bauteile können  noch jahrelang einwandfrei funktionieren oder schon nach kurzer Zeit ausfallen.

Selbst bei einer originalen Fahrleistung von nur 30.000 km kann nicht mehr ohne genauere Prüfung von einem Zustand 1 ausgegangen werden, da die jahrzehntealten Dichtungen bzw. Stahl-Gummi-Elemente des Fahrwerks auch ohne Betrieb des Fahrzeugs altern und deswegen eine ungewisse Restnutzungsdauer haben. Bei Fahrzeugen mit sehr geringer Laufleistung ist zu vermuten, daß das Fahrzeug überwiegend im verschleißträchtigen Kurzstreckenbetrieb gelaufen ist. Insbesondere Fahrwerk, Motor und Kraftstoffsystem sollten vor der Zubilligung einer "Zustandsnote 1" eingehend und fachmännisch geprüft werden.

Eine Zustandsnote 1 ist auch dann sehr umstritten, wenn das Fahrzeug "überrestauriert" wurde. Dies kann dann angenommen werden, wenn z.B. originale Kunstleder- oder Stoffbezüge der Innenausstattung durch Leder ersetzt wurden. Nachträgliches Verchromen von Motor- oder Motoranbauteilen - soweit damals nicht serienmäßig - wird vielfach ebenfalls als nicht mehr mit einer Zustandsnote 1 vereinbar angesehen werden.

Sofern nachträglich sicherheitsrelevante Teile (z.B. Kopfstützen, Sicherheitsgurte, Fahrzeugheizung) fachgerecht nachgerüstet und ggf. abgenommen wurden, stehen diese nach überwiegender Ansicht einer Zustandsnote 1 nicht entgegen, auch wenn es diese Sicherheitsausstattungen zur Bauzeit des Fahrzeugs ab Werk nicht gab.

Eine Unschädlichkeit für die Zustandsnote 1 wird üblicherweise auch dann angenommen, wenn eine dem Original sehr ähnliche Edelstahl-Auspuffanlage montiert wurde oder Maßnahmen zur Verbesserung der Abgaswerte (nachgerüsteter U- oder G-Kat) erfolgten.

Die Zustandsnote 1 kann im Grunde nur unmittelbar nach einer umfassenden Restauration angenommen werden. Sobald das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr bewegt wird, ergeben sich schon durch unvermeidliche  Umwelteinflüsse und normalen Verschleiß, daß sich der Zustand trotz aller Pflege und Vorsicht wieder verschlechtert.

Fahrzeuge, die im Zuge der Restauration modifiziert werden (z.B. Motor anderer Bauart bzw. Leistung bzw. anderes Getriebe) erfüllen im Grunde nicht die Kriterien für eine Zustandsnote 1, da die absolute Originalität mit nachvollziehbarer Historie nicht mehr gegeben ist. Bei penibler Sichtweise ist die absolute Originalität schon bei größeren Nach- oder Neulackierungen nicht mehr vollständig gegeben, insbesondere, wenn das Fahrzeug nicht im originalen Farbton lackiert worden ist. Ebenso sind Fahrzeuge zu beurteilen, die mit nicht serienmäßigen Anbauteilen versehen wurden.

Ein zugesicherter Zustand 1 sollte also in jedem Fall durch eine umfangreiche Dokumentation der Restauration mit entsprechenden Belegen und Fotos nachweisbar sein. Auch bei pingeliger Prüfung dürfen bei einem zugesicherten Zustand 1 keine Mängel feststellbar sein.

Note 2:

"Guter Zustand. Mängelfrei, mit leichten Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile."

Kommentar:

Ein Fahrzeug nach etwa zwei bis drei Jahren ab Erstzulassung bzw. Vollrestauration oder einer Laufleistung von bis zu 30.000 km ab Vollrestauration dürfte in etwa dieser Zustandsnote entsprechen.

Bei einem Fahrzeug mit dieser Zustandsnote sollten keine nennenswerten Instandhaltungsrückstände erkennbar sein, der Lack darf allenfalls wenige, unbedeutende Fehler aufweisen. Rost darf auch bei dieser Zustandsnote nirgendwo nennenswert vorhanden sein. Falls bereits Reparaturschweißungen erforderlich waren, müssen diese technisch und optisch einwandfrei durchgeführt sein.

Schon Dellen im Blech oder beschädigte bzw. fehlende Zierteile am Fahrzeug rechtfertigen diese Zustandsnote im Grunde genommen nicht mehr. Auch der Innenraum muß einen überdurchschnittlich gepflegten Eindruck vermitteln. Alles muß tadellos funktionieren.

Bei dieser Zustandsnote können aber leichte Beeinträchtigungen der Originalität hinzunehmen sein, sofern die Nachrüstungen oder Umbauten zur Bauzeit des Fahrzeugs verbreitet waren und sachgerecht vorgenommen wurden.

Die meisten als top-gepflegt oder restauriert angebotenen Oldies dürften sich mehr oder weniger in diesem Zustand befinden, wenn sie am Markt angeboten werden.

 

Note 3:

"Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig."

Kommentar:

Die Zustandsnote 3 stellt mehr oder weniger den Mindestzustand für ein Fahrzeug dar, welches als Oldtimer (H- oder 07-Kennzeichen) zugelassen werden soll. Das Fahrzeug entspricht im Zustandsbild einem gepflegten, sechs bis sieben Jahre alten Gebrauchtwagen.

Daraus folgt, daß offensichtliche Schäden und TÜV-relevante Mängel nicht vorhanden sein dürfen, ebensowenig Veränderungen am Fahrzeug, die eine positive Begutachtung nach § 23 StVZO ausschließen.

Bei modifizierten Fahrzeugen sollte Wert darauf gelegt werden, daß die Originalteile vorhanden sind oder diese noch relativ problemlos beschafft werden können.

Kleinere Lackschäden, geringe optische Mängel im Innenraum und wenige, kleine Dellen oder beschädigte bzw. fehlende Zierteile müssen bei dieser Zustandsnote hingenommen werden. Ebenso dürfen leichte bis mittlere Anrostungen vorhanden sein, Durchrostungen - vor allem tragender Fahrzeugstrukturen - hingegen nicht. Auch geringer Ölverlust an Motor, Getriebe und Differential schließen diese Zustandsnote nicht aus. Nicht originales Zubehör kann montiert sein, sofern dieses zumindest eingetragen und zeitgenössisch ist und das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht vollkommen verändert wird.

Man kann es vielleicht so sagen: aus 5 Metern Entfernung muß der Wagen "fast" wie neu aussehen. Viele im Alltagsbetrieb genutzten Oldies dürften sich mehr oder weniger in diesem Zustand befinden.

Selbstverständlich müssen bei dieser Zustandsnote alle wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs einwandfrei funktionieren (jedoch wäre z.B. eine nicht funktionierende Klimaanlage an sich kein Hemmnis für diese Zustandsnote).

 

Note 4:

"Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren)."

 

Kommentar:

Ein Fahrzeug der Zustandsnote 4 ist ein klassischer Restaurationskandidat. Der Zustand dürfte dem eines zehn- bis zwölf Jahre alten, mäßig gepflegten Gebrauchtwagen entsprechen.

Man erkennt noch, daß das Fahrzeug irgendwann einmal neu war und der Aufwand, um das Fahrzeug zu restaurieren, sollte überschaubar sein. Rostschäden an tragenden Teilen dürfen in begrenztem Maß ebenso vorhanden sein wie auch ausgeschlagene oder verschlissene Bauteile an Motor, Getriebe oder Fahrwerk.

Ebenso können deutliche Mängel im Innenraum vorhanden sein, sofern diese noch mit überschaubarem Aufwand behoben werden können. Eine reparaturbedürftige Bremsanlage oder verschlissene Stoßdämpfer schließen diese Zustandsnote nicht aus, kapitale Unfallspuren (Rahmenschäden) oder aus anderen Gründen nur mit größtem Aufwand zu beseitigende Schäden bzw. Modifikationen dagegen schon.

Bei Motor- oder Getriebeschäden muß eine Instandsetzung mit überschaubarem Aufwand möglich sein oder es muß am Markt noch relativ problemlos und günstig entsprechender Ersatz für verschlissene oder defekte Fahrzeugteile zu bekommen sein. Insgesamt gesehen sollte der Instandhaltungsrückstau - und damit eine erfolgreiche Abnahme nach § 23 StVZO - innerhalb der Preisspanne zu beheben sein, die den preislichen Unterschied zu einem ehrlichen Kandidaten der Zustandsnote 3 ausmacht.

Erfahrungsgemäß dürfte dies in vielen Fällen nur dann realistisch sein, wenn die Instandsetzung weitgehend in Eigenregie durchgeführt werden kann und fehlende bzw. defekte Teile vorhanden oder aus einem Teileträger entnommen werden können.

 

Note 5:

"Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile."

Kommentar:

Ein solches Fahrzeug ist - abgesehen von seltenen und hochpreisigen Klassikern - ein klassischer Teilespender zum Aufbau eines anderen, restaurationswürdigen Fahrzeugs. Der tatsächlich erforderliche Restaurationsaufwand ist vor Zerlegung und Befundung aller Baugruppen häufig nicht abschließend beurteilbar.

Eine erste Beurteilung von Motor und Getriebe durch Laufenlassen bzw. Probefahrt ist nicht immer möglich. Von umfangreichen Schäden bzw. starkem Verschleiß an allen wesentlichen Baugruppen des Fahrzeugs muß ausgegangen werden.

Unsachgemäße Reparaturschweißungen und "Spachtelorgien" oder umfangreiche Durchrostungen auch tragender Karosseriekomponenten, die in ihrem tatsächlichen Ausmaß nicht auf Anhieb sicher einschätzbar sind, können vorhanden sein.

Die Restaurierung eines Fahrzeugs dieser Zustandsnote lohnt sich deswegen nur bei sehr seltenen und gesuchten Fahrzeugen. Ohne umfangreiche Werkstattausrüstung, sehr viel Freizeit und professionelle Fachkenntnis ist eine Restauration in Eigenregie kaum mehr durchführbar und wirtschaftlich nur noch in Einzelfällen vertretbar.

 

Welche Rückschlüsse können also aus den Zustandsnoten gezogen werden?

Ein etwas teureres Fahrzeug in besserem Allgemeinzustand ist regelmäßig immer preisgünstiger, als ein billiges, dafür in jeder Hinsicht reparaturbedürftiges und verschlissenes Fahrzeug.

Es macht keinen Sinn, sich selbst bei der Suche nach einem Oldie zeitlich unter Druck zu setzen. Insbesondere unerfahrene Oldie-Interessenten kaufen unter solchen Vorzeichen allzu häufig übermäßig verbrauchte Fahrzeuge zu völlig überhöhten Preisen.

Sinnvoller ist es, in einschlägigen Oldtimer-Zeitschriften zu suchen oder z.B. den Werkstattmeister der Stammwerkstatt um Unterstützung bei der Suche zu bitten.

Sofern ein Fahrzeug bekanntermaßen Mängel aufweist, sollte vor dem Kauf die Verfügbarkeit entsprechender Ersatzteile und der Reparaturaufwand geprüft werden.

Sofern der Kaufinteressent keine professionelle Fachkenntnis besitzt, kann eine relativ preiswerte Überprüfung des Fahrzeugs bei einer Prüforganisation späteren Ärger mit dem Fahrzeug vermeiden helfen.

Für Perfektionisten, bei denen Kaufpreis und Unterhalt des Oldies eine untergeordnete Rolle spielt, wird nur ein Fahrzeug in Frage kommen, das nahe an der Zustandsnote 1 anzusiedeln ist.

Für die meisten Interessenten, die einen Young- oder Oldtimer auf längere Sicht erhalten möchten und nur in überschaubarem Umfang aus zeitlichen und fachlichen Gründen selbst restaurieren können oder wollen, sollten Fahrzeugen der Zustandsnote 2 den Vorzug geben.

Diejenigen, die in überschaubarem Umfang in der Lage sind, kleinere Reparaturen oder Instandsetzungen selbst vorzunehmen und denen der Spaß am Fahren mit dem Oldie weit wichtiger ist als ein Preis bei "Concours de Elegance"-Veranstaltungen, werden durchaus mit einem Fahrzeug der Zustandsnote 3 glücklich sein.

Die Fahrzeuge ab der Zustandsnote 4 bedingen in aller Regel entweder ein umfangreiches, finanzielles Polster, das für die Restauration des Oldies ausgegeben werden kann oder aber sehr fortgeschrittene fachpraktische Fertigkeiten, viel Zeit und eine überdurchschnittliche Werkstattausrüstung.

Zu bedenken sind die üblicherweise vorhandenen Schwierigkeiten bei der Teilebeschaffung, die jeden Restaurationswilligen zur Verzweiflung bringen können. Gerade für viele ältere Opel-Modelle stellt die Ersatzteilversorgung ein ernstzunehmendes Problem dar. Eine rostige Karosserie mag noch relativ problemlos und preisgünstig instandzusetzen sein. Sind aber verschlissene Fahrwerks-, Motoren oder Getriebeteile bzw. elektronische Bauteile kaum noch aufzutreiben, wird eine Restauration dieser Baugruppen unerwartet kostspielig, wenn Einzelanfertigungen oder Instandsetzungen durch Spezialisten notwendig werden.

Eine umfassende Instandsetzung von Motor oder Getriebe in einem Fachbetrieb wird üblicherweise Beträge im deutlich vierstelligen Bereich verschlingen. Auch die Sanierung einer verschlissenen Innenausstattung kann ebenso wie eine Komplettlackierung mehrere Tausend Euro kosten.